Hygiene spielt immer eine Rolle, wenn Menschen zusammenkommen und zusammenarbeiten. Mit der Coronapandemie haben sich die Anforderungen an das unternehmerische Hygienekonzept nochmals verändert. In diesem Beitrag geht es darum, wie sie Arbeitsplätze und die Unternehmensumgebung nach dem SARS-CoV 2-Arbeitsschutzstandard zuverlässig gestalten. Das Bundesarbeitsministerium gibt maßgebliche Regeln vor.

Hygienekonzept- Von A wie Abstand bis Z wie Zusammenkommen

Im April 2020 veröffentlichte das Bundesarbeitsministerium einen neuen Arbeitsschutzstandard für die Hygiene unter Corona-Bedingungen. Wenn Sie diesen Anforderungen im Unternehmen genügen, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Sie müssen auch keine gesonderte Dokumentation führen. Sie müssen also kein eigenständiges Konzept entwickeln, wenn Sie den vorgegebenen Arbeitsschutzstandard erfüllen. Weitere Vorgaben können nur im Zusammenhang mit speziellen Arbeitsumgebungen notwendig werden. Das gilt etwa für spezielle Arbeitsstoffe in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege. Außerdem können Coronaverordnungen der einzelnen Bundesländer weitere Anforderungen im Hygienekonzept regeln. Denken Sie hier an die Testpflicht/Zugangskontrolle für ungeimpfte Mitarbeiter.

Die wichtigsten Regelungen im Hygienekonzept

Die fünf Basis-Maßnahmen fassen wir für Sie zusammen:

    1. Abstand – zu anderen Personen ist ein Mindestabstand einzuhalten. Dieser beträgt 1,5 m. Mit entsprechenden Sperren, Kennzeichnungen, Markierungen und weiteren organisatorischen Maßnahmen wird die Abstandsregel durchgesetzt. Auch Zugangsregelungen können zu ihrer Einhaltung beitragen. Die Abstandsregelung gilt für die Arbeiten in Räumen, in Fahrzeugen und im Freien.
    2. Mund-Nase-Bedeckungen – sie werden dort notwendig, wo die Abstände von 1,5 m nicht eingehalten werden können. Sie müssen als Arbeitgeber die Mund-Nase-Bedeckungen für Mitarbeiter und Kunden zur Verfügung stellen.
    3. Organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen – das Aufeinandertreffen von Mitarbeitern soll möglichst vermieden werden. Insbesondere in Pausen oder beim Schichtwechsel sollen organisatorische Vorgaben den direkten Kontakt der Menschen untereinander möglichst reduzieren.
    4. Desinfektionsmittel/Waschgelegenheiten – Arbeitgeber machen primär in den Zugangsbereichen zusätzliche Angebote für die Handdesinfektion/Handwäsche. Das ist etwa über Desinfektionsmittelspender möglich. Auch in Pausen- und Sanitärräumen müssen diese zur Verfügung stehen.
    5. Verhaltensregeln für die Mitarbeiter – Unternehmen sind gehalten, ihre Mitarbeiter und Kunden auf die Einhaltung der Hygieneregeln hinzuweisen. Hier gelten Grundsätze wie „Niemals krank zur Arbeit“ und die Befolgung einer Nies- und Husten-Etikette im Unternehmen.

Unterstützt wird die Hygiene im unternehmerischen Bereich durch eine gute Durchlüftung der Räume. Regelmäßig sollte frische Luft in die Arbeitsräume gelangen. Wo dies nicht möglich ist, haben sich auch Geräte zur Luftreinigung bewährt.

Prioritäten setzen und Experten einbeziehen

Für das Hygienekonzept gilt, dass technische Maßnahmen organisatorischen Maßnahmen vorausgehen. Die Organisation ist vorrangig gegenüber personenbezogenen Maßnahmen. Diese Reihenfolge wird unter dem TOP-Prinzip zusammengefasst.

Betriebe mit Arbeitsschutzausschüssen nehmen zur Gestaltung des Konzeptes die Beratung des Ausschusses in Anspruch. Gibt es betriebliche Interessenvertretungen, sind alle Maßnahmen mit diesen abzustimmen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und BetriebsärztInnen sollen ebenfalls in die Planung sowie Umsetzung eines Hygienekonzeptes einbezogen werden.

Sie sollten als Unternehmen darauf achten, Ihr Hygienekonzept regelmäßig auf eine Übereinstimmung mit den aktuell geltenden Arbeitsschutzregelungen zu prüfen. Es kann eine Herausforderung sein, über einen längeren Zeitraum alle Hygieneregeln im Unternehmen zu beachten. Auch darauf müssen Sie immer wieder mit allen Beteiligten hinwirken.

Im Zweifel beraten und unterstützen lassen

Sie haben Fragen zum unternehmerischen Hygienekonzept oder kommen in der Umsetzung an Ihre Grenzen? Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.

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