Ein Wasserschaden in privaten oder gewerblichen Gebäuden macht ein schnelles Handeln und eine Sanierung von Mauerwerk und Räumen nötig. Nachdem das Wasser abgelaufen ist, ist die gründliche Reinigung der Räumlichkeiten unerlässlich. Doch kommt hierfür die Versicherung auf und wer führt die Reinigungsarbeiten nach einem Wasserschaden durch? Unser Artikel gibt Ihnen einen kompakten Überblick zu diesem Thema.
Die Verantwortung für den Wasserschaden
Unabhängig von einem bestehenden Versicherungsschutz oder der Vermietung der geschädigten Räumlichkeiten ist zunächst der Eigentümer der Immobilie für den Wasserschaden verantwortlich. Er hat sich um eine grundlegende Säuberung und die anschließende Renovierung seines Eigentums zu kümmern.
Parallel hierzu kann die Überprüfung stattfinden, ob ein Mieter oder Dritte aktiv für den Schaden verantwortlich waren. Ist dies der Fall, können die Kosten nach einer Klärung des Sachverhalts ganz oder teilweise auf den Schädiger umgelegt werden. Die organisatorische Abwicklung der Reinigung und Renovierung der Räumlichkeiten fällt unabhängig hiervon jedoch fast immer dem Eigentümer zu.
Kommt meine Versicherung für die Reinigungskosten auf?
Die Reinigungskosten nach einem Wasserschaden können als begleitende Kosten betrachtet werden, die neben dem eigentlichen Schadenersatz anfallen. Es ist deshalb keine Selbstverständlichkeit, dass eine Versicherung für die Reinigungskosten aufkommt, selbst wenn diese einen finanziellen Schadenersatz für den erlittenen Wasserschaden erleidet. Grundsätzlich sind es drei Arten von Versicherungen, die für eine Kostenübernahme aufkommen könnten:
- Wohngebäudeversicherung: Ein Abschluss dieser Versicherung sollte als Pflicht jedes Eigentümers verstanden werden. Sie übernimmt die Kosten von Schäden am eigenen Wohngebäude, die beispielsweise durch einen Rohrbruch oder ähnlichen Leitungswasserschaden entstanden sind. In vielen Tarifen sind die Reinigungskosten als zusätzliches Leistungselement enthalten.
- Hausratversicherung: Diese Versicherung leistet einen Schadensersatz für den beim Wasserschaden beschädigten Hausrat. Tarife dieser Art sind für Mieter und Eigentümer gleichermaßen interessant. Da sie explizit für den Hausrat, also physische Gegenstände gilt, sind Dienstleistungen wie die Reinigung nach einem Schaden üblicherweise nicht enthalten.
- Haftpflichtversicherung: Ebenfalls eine obligatorische Versicherung, die speziell für Mieter interessant sein dürfte. Liegt ein Verschulden seitens des Mieters vor, die den Wasserschaden ausgelöst hat, kommt die Versicherung gegenüber dem Eigentümer als Geschädigten auf. Hier können die Reinigungskosten als Teil des Gesamtschadens angesehen werden, so dass die Versicherung sie häufig übernimmt.
Genauer Blick auf den Versicherungstarif wichtig
Je nach Art und Umfang des Wasserschadens wissen wir von EMAK Services aus Erfahrung, dass schnell einige Hundert Euro für die professionelle Reinigung nach einem Wasserschaden anfallen können. Es lohnt also, diese Kosten nicht selbst tragen zu müssen, sondern an eine Versicherung weitergeben zu können. Wir raten deshalb allen Eigentümern, einen genauen Blick in die abgeschlossenen Tarife zu werden und sicherzustellen, dass begleitende Kosten wie die Reinigungskosten nach einem Wasserschaden abgedeckt sind.
Achtung: Beachten Sie bei Standardtarifen der Wohngebäude- oder Hausratversicherung immer, dass der Schaden durch Leitungswasser entstanden sein muss. Ohne ein spezielles Tarifelement für Elementarschäden trifft für Versicherungen bei Wasserschäden nach Unwettern und ähnlichen Ereignissen kein Leistungsfall ein.
Professionelle Reinigung als starke Entlastung
Sie möchten für Ihre Reinigungskosten nach einem Wasserschaden den bestmöglichen Service erhalten. Als erfahrener Dienstleister steht Ihnen EMAK Services schnell und verlässlich zur Seite, damit die nachfolgenden Renovierungsarbeiten schnell beginnen können.