In wenigen Tagen oder Wochen dürften die ersten Schneefälle die Region Frankfurt am Main erreichen. Alle Eigentümer müssen der gesetzlichen Räum- und Streupflicht nachkommen, die sich auch auf die Mieter der jeweiligen Immobilien übertragen lässt. Doch wann genau und in welchem Umfang muss der Winterdienst eigentlich verrichtet werden? Unser Artikel zeigt Ihnen die wichtigsten Zeiten und Pflichten auf.

Zeiten für den Winterdienst in Frankfurt

Auch wenn eine bundesweite Räum- und Streupflicht gilt, gibt es regionale und kommunale Abweichungen, zu welchen Zeiten diese zu erfüllen sind. Für die Stadt Frankfurt am Main gelten folgende Regelungen:

  • An Werktagen ist eine Räum- und Streupflicht zwischen 7.00 Uhr und 22.00 Uhr gegeben.
  • An Sonn- und Feiertagen ist diese Pflicht zwischen 9.00 und 22.00 Uhr zu erfüllen.
  • Bei starkem Schneefall oder Eisregen kann ein mehrfaches Räumen täglich notwendig sein.
  • Die Breite der freigeräumten Fläche auf Gehwegen muss wenigstens 1,50 Meter betragen.

Falls die genannten Zeiten für Eigentümer oder Mieter nicht erfüllbar sind, ist für Ersatz zu sorgen. Berufstätige Mieter sollten sich beispielsweise untereinander absprechen, eine noch stressfreiere Alternative ist natürlich die Beauftragung eines professionellen Dienstleisters wie EMAK Services.

Wie werden Pflichten des Winterdienstes übertragen?

Eigentümer größerer Wohneinheiten sind grundsätzlich selbst zum Winterdienst auf den angrenzenden Grundstücken verpflichtet. Diese kann jedoch an die einzelnen Mietparteien abgegeben werden. In der Praxis erfolgt dies im Regelfall über den Mietvertrag oder die Hausordnung, die beim Einzug von den Mietern unterschrieben werden.

Wie die Aufgabe auf die einzelnen Parteien verteilt wird, ist dem Eigentümer überlassen. Hierbei sollte keine erkennbare Benachteiligung einzelner Mieter vorliegen, auch wenn es sinnvoll sein kann, sehr alte oder körperlich eingeschränkte Mieter von den Aufgaben zu befreien.

Sollen die Mieter den Dienst übernehmen, hat der Eigentümer für die Bereitstellung geeigneter Hilfsmittel und Materialien vom Streusalz bis zum Schneeschieber zu suchen.

Was gilt auf dem eigenen Privatgrundstück?

Die Streu- und Räumpflicht des Gesetzgebers zielt in erster Linie darauf ab, eine freie und sichere Bewegung im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Auf dem eigenen Privatgrundstück erlöschen diese Pflichten nicht, hier ist für einen sicheren Zugang zum Hauseingang, den Briefkästen oder Parkplatz zu sorgen. Eine Beschränkung auf die Hauptwege des Grundstücks ist im Regelfall erlaubt.

Diese Pflicht zu vernachlässigen, kann für alle Beteiligten teuer werden, wenn es zu Schäden oder Unfällen kommt. Hier ist mit Schadensersatzansprüchen zu rechnen, sofern der Pflicht eindeutig nicht nachgekommen ist. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Mietern und Eigentümern gleichermaßen anzuraten, wobei diese nicht zwingend vor einem grob fahrlässigen Versäumnis schützt.

Mit unserem professionellen Service sichergehen

Das Thema Winterdienst wird in vielen Mietgemeinschaften zum Streitfall und sorgt bei Krankheit, Urlaub oder frühen Arbeitszeiten für unnötigen Stress. Eigentümer können all dem vorbeugen, indem der Winterdienst an einen Profi wie EMAK Services übergeben wird.

Wir sind für Sie im Umfeld von Frankfurt am Main im Einsatz und übernehmen gerne sämtliche Räum- und Streupflichten. Ob für Ihre eigene Immobilie oder als Eigentümer von Mietshäusern, mit uns müssen Sie sich keine Gedanken über versäumte Zeiten und Pflichten machen. Gerne erstellen wir noch heute Ihr maßgeschneidertes Angebot.