In privaten und gewerblichen Mietverträgen ist es eine gängige Formulierung: Die Immobilie soll „besenrein“ an den Vermieter zurückgegeben werden. Bei diesem alltäglichen Begriff stellt sich schnell die Frage, was konkret hiermit gemeint ist und der deutschen Rechtsprechung entspricht. Mit unserer Erfahrung in der Reinigungsbranche haben wir den Begriff genauer unter die Lupe genommen und möchten Ihnen so eine Sicherheit geben.
Was genau ist mit „besenrein“ gemeint?
Bei einer besenreinen Übergabe von Haus oder Wohnung ist zunächst von komplett leeren Räumen auszugehen. Mobiliar und sonstiger Hausrat müssen vom bisherigen Mieter oder Bewohner also vollständig entfernt werden. Hierbei ist zu prüfen, was alles nicht zur Wohnungseinrichtung gehört. So muss eine Einbauküche nicht ausgebaut werden, falls diese vom Mieter nicht in die Wohnung hineingebracht wurde.
Ansonsten müssen die Böden gefegt und gesaugt sein, grober Schmutz sollte also vollständig entfernt werden. In Feuchträumen wie Bad, WC oder Küche ersetzt ein Abwischen der Oberflächen das Fegen oder Segen, um auch hier eine grundlegende Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Einbauten, z. B. die Schränke oder Einbauküche oder der installierte Kühlschrank, müssen schließlich auch geleert werden.
Wann liegt keine „besenreine“ Übergabe mehr vor?
Eine besenreine Übergabe setzt nicht die vollständige Reinigung der gesamten Wohnfläche voraus. Folgende Arbeiten sind im Regelfall nicht zu erbringen, damit Haus oder Wohnung besenrein übergeben werden können:
- Fenster müssen nicht geputzt werden, es sei denn, es liegen offensichtliche Verschmutzungen oder Beeinträchtigungen vor. Hiermit sind z. B. Reste von Klebebändern gemeint, die Schutzfolie während der Renovierungsarbeiten festgehalten haben.
- Auch die Renovierungsarbeiten selbst sowie die Ausführung von Schönheitsreparaturen sind keine Notwendigkeit, um die Wohnung besenrein zu verlassen. Hier ist im Einzelfall zu entscheiden, ob der bisherige Bewohner oder Mieter solche Arbeiten zusätzlich ausführen muss oder die Kosten seitens des Eigentümers ganz oder teilweise an den Mieter übergeben werden können.
- Das Verschließen von Bohrlöchern und Entfernen von Tapeten ist nicht Teil der besenreinen Übergabe. Diese und weitere Aufgaben können jedoch im Mietvertrag gesondert vereinbart werden. Fehlen solche Regelungen, hat die Mietpartei diese Aufgaben nicht zu übernehmen.
Welche Reinigungsmaßnahmen sind hierfür nötig?
Für eine besenreine Übergabe reicht in den meisten Fällen ein einfaches Wischen, Fegen und Staub saugen aus. Die Arbeiten sind also mit der regelmäßigen Unterhaltsreinigung vergleichbar, finden nur abschließend beim Auszug und der Übergabe einer Wohnung statt.
Sind beim Auszug gröbere Verschmutzungen angefallen, sind diese ebenfalls aus allen Räumen zu beseitigen. Dies kann einen größeren Aufwand bedeuten, der mit Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten vergleichbar ist. Bei sehr umfangreichen Reinigungsarbeiten entsprechen die Leistungen einer Bauendreinigung.
Beachten Sie immer, dass eine normale Abnutzung des Wohnraums über die Jahre hinweg gängig ist und nicht zu größeren Korrekturen berechtigen. Um den aktuellen Zustand und die geleisteten Arbeiten festhalten und nachweisen zu können, empfiehlt sich die Erstellung eines Übergabeprotokolls.
Immobilien besenrein übergeben – mit EMAK Services
Unabhängig vom Aufbau der besenreinen Übergabe können Sie alle anfallenden Reinigungsarbeiten selbstverständlich an unser professionelles Team von EMAK Services übergeben. Wir sorgen für eine saubere und gepflegte Übergabe Ihres Wohnraums, während Sie sich schon an Ihrem neuen Zuhause erfreuen können. Sprechen Sie uns einfach rechtzeitig an!