Sie gelten als echte Klassiker, die seit Jahrzehnten für den Streit unter Nachbarn verantwortlich sind: die Hecke oder der Baum an der Grundstücksgrenze. Der Umgang mit diesen Pflanzen ist eigentlich eindeutig geregelt, trotzdem führen zu lang wachsende Äste oder Fallobst immer wieder zu Diskussionen. Unser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen und hilft hoffentlich, Streitigkeiten um die Hecke an der Grundstücksgrenze zu vermeiden.
Grundsätzliches zur Hecke als Eigentum
Während die Höhe einer Hecke oder ihr Abstand zum nebenliegenden Grundstück zu Diskussionen führt, sind die Eigentumsrechte eindeutig. Hecken, Sträucher und andere Pflanzen gehören dem Eigentümer, auf dessen Grundstück die Pflanze steht. Dies lässt sich anhand von Flurkarten und Grundrissen des Grundstücks eindeutig bestimmen.
Wurden ältere Hecken und Sträucher nicht vom aktuellen Eigentümer eingepflanzt oder gesetzt, lässt sich genauso nachvollziehen, welcher Vorbesitzer dies getan hat. Sobald die Rolle des Eigentümers eindeutig geklärt ist, hat dieser auch die Verantwortung für das Gewächs zu übernehmen. Dies betrifft den regelmäßigen Rückschnitt sowie einen ausreichenden Abstand zu öffentlichen und privaten Grundstücken, die angrenzen.
Abstand zum Nachbargrundstück muss gewahrt bleiben
Jeder Eigentümer hat ein Recht darauf, dass das eigene Grundstück nicht übermäßig schattiert oder durch Hecken „eingebaut“ wird. Aus diesem Grund sind bestimmte Höhen und Abstände für die Hecken einzuhalten, die auch nachträglich durch den Rückschnitt zu gewährleisten sind. Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung, konkrete Vorgaben ergeben sich durch die Rechtssprechung der Bundesländer.
Wir von EMAK Services dürfen uns bei den meisten Kunden und Auftraggebern an den Vorgaben des Bundeslandes Hessen orientieren. Diese lauten konkret:
- Maximale Heckenhöhe von 1,20 Meter mit Abstand von 0,25 Meter zum Nachbargrundstück.
- Hecken bis 2,00 Meter müssen einen Abstand von wenigstens 0,5 Metern aufweisen.
- Ein Abstand von 0,57 Meter gilt für Hecken mit einer Wuchshöhe über zwei Meter.
Zwei wichtige Aspekte bei der Planung von Höhe und Abstand werden gerne übersehen oder missverstanden:
- Der Maßstab ist nicht die Heckenhöhe zum Zeitpunkt des Einpflanzens. Je nach Art des Gewächses lässt sich nachvollziehen, welche maximale Höhe diese erreicht, entsprechend ist der Abstand auszuwählen. Alternativ müssen Sie sicherstellen, dass größere Gewächse stets kleingehalten werden.
- Eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn ist möglich, falls es zu geringeren Abständen kommt. Vielleicht freut sich Ihr Nachbar sogar über eine höhere Abgrenzung und hat nichts gegen das Ziehen einer hohen Hecke.
Regelungen bei Fallobst komplizierter
Verschiedene Sträucher und Hecken produzieren Früchte, die für den Verzehr geeignet sind. Ragen Hecken und Bäume auf das Nachbargrundstück herüber, kann das Fallobst in dessen Garten landen. Auch dieser Umstand ist nach § 911 Satz 1 BGB eindeutig geregelt. Ihr Nachbar darf sämtliche Früchte behalten, die auf diese Weise in seinen Garten gelangt sind. Alleine ein aktives Nachhelfen, dass die Früchte auf seinem Grundstück landen, ist nicht erlaubt.
Streit mit der richtigen Grundstückspflege vermeiden
Ein regelmäßiger Rückschnitt und eine gute Heckenpflege tragen nicht nur zum Frieden mit Ihren Nachbarn bei, vielmehr sind Sie ein attraktiver Blickfang. Unser Team von EMAK Services übernimmt gerne diverse Gartenarbeiten für Sie – eigenständig oder durch weitere Leistungen unserer professionellen Gebäudereinigung ergänzt.